Kategorie: Krankenversicherung

Zusatzbeiträge der Krankenkassen gestiegen

26.09.2017 | Zusatzbeiträge der Krankenkassen gestiegen

15 gesetzliche Krankenversicherer haben sich im vergangenen Jahr Erhöhungen des Zusatzbeitrags vom Bundesversicherungsamt genehmigen lassen, wie dieses vor Kurzem berichtete. Den Zusatzbeitrag kann jede Kasse je nach individueller Finanzlage selbst festsetzen. Der Durchschnitt liegt derzeit bei 1,1 Prozent. So viel zahlen insgesamt 9,7 Millionen Versicherte von 17 Kassen. 13,6 Millionen Mitglieder von 22 Kassen müssen dagegen tiefer in die Tasche greifen, da ihr Zusatzbeitrag über dem Schnitt liegt. „Die Zahl der Krankenkassen mit überdurchschnittlichem Zusatzbeitragssatz hat damit weiter zugenommen“, resümiert das Bundesversicherungsamt. Um das Bild komplett zu machen: Weniger als 1,1 Prozent zahlen aktuell 10,7 Millionen Versicherte, die sich auf 26 Krankenkassen verteilen. Für das Jahr 2016 vermeldeten 39 Kassen einen Überschuss und ebenso viele einen Verlust. Insgesamt aber steht ein Plus von rund 500 Millionen Euro unterm Strich, während es 2015 noch ein Minus von 1,1 Milliarden war. Das spricht für eine Atempause.
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Reha verweigert? So können Kassenpatienten ihr Recht durchsetzen

09.08.2017 | Reha verweigert? So können Kassenpatienten ihr Recht durchsetzen

Die gesetzlichen Krankenkassen schmettern rund jeden fünften Antrag auf Reha und Vorsorge ab. Ob es sich um eine AOK, eine Betriebs- oder Ersatzkasse handelt, macht dabei keinen merklichen Unterschied. Nur die wenigsten Versicherten wehren sich gegen eine solche Ablehnung – vermutlich aufgrund der naheliegenden Vermutung, dass man gegen die hochgerüsteten Rechtsabteilungen der Versicherer als einzelne Privatperson wenig ausrichten könne. Dieser Eindruck täuscht jedoch.  Tatsächlich führt ein Widerspruch nämlich je nach Kassenart in bis zu zwei Dritteln der Fälle schon zum Erfolg, über alle Kassen hinweg stehen die Chancen besser als 50 Prozent. Und man muss kein Jurist sein und auch keinen anheuern, um den Widerspruch anzumelden. Nach einer Ablehnung widerspricht man zunächst in aller Kürze, um die Frist einzuhalten; dafür reicht ein kurzes, formloses Anschreiben, ohne Begründung. Dabei fordert man das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) an, auf das die Ablehnung zurückgeht. Auf dieser Grundlage kann der Arzt, der die Reha verordnet hat, seine Erläuterungen verfeinern und ausbauen, um sie dann der Krankenkasse als Begründung vorzulegen. Oft hilft auch ein Telefonat mit der Kasse. Bleibt diese bei ihrem Nein, kann man sich noch an den Widerspruchsausschuss wenden. Erst danach würden Kosten anfallen, wenn man seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen würde und nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
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Privatpatienten sollen App statt elektronischer Gesundheitskarte erhalten

18.07.2017 | Privatpatienten sollen App statt elektronischer Gesundheitskarte erhalten

Die Versichertenkarten der Kassenpatienten sollen zukünftig – über die Identität des Versicherten hinaus – verschiedene Daten wie Patientenakten, ärztliche Verordnungen, Medikamentenunverträglichkeiten, erhaltene Leistungen oder Arztbriefe aufnehmen können. Genau genommen werden diese Daten nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, sondern auf zentralen Servern; die Karte berechtigt dann lediglich zum Abruf der Daten. Die privaten Krankenversicherer halten das Prinzip, das 2003 beschlossen wurde, für nicht mehr zeitgemäß – und wollen ihren Kunden zukünftig eine entsprechende App anbieten. Diese „moderne Alternative“ (PKV-Verbandspräsident Uwe Laue) soll im Wesentlichen die gleichen Informationen bereithalten wie die elektronische Gesundheitskarte, also neben den oben genannten beispielsweise Notfalldaten und Impfpass. Darüber hinaus erwartet Laue einen „kreativen Wettbewerb“ der App-Anbieter, der eine „Fülle individueller Servicefunktionen“ hervorbringen soll. Man darf also gespannt sein.
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Jede zweite Auslandsreisekrankenversicherung ist laut Finanztest „sehr gut“

18.04.2017 | Jede zweite Auslandsreisekrankenversicherung ist laut Finanztest „sehr gut“

Das hohe Niveau des hiesigen Angebots an Auslandsreisekrankenversicherungen bestätigen die Produkttester von Finanztest in ihrer April-Ausgabe. 88 weltweit gültige Jahresverträge ohne Gesundheitsprüfung und ohne Bindung an andere Reiseversicherungen nahmen sich die Analysten vor. Rund die Hälfte der Tarife wendet sich jeweils an Einzelpersonen und an Familien. Im Fokus standen Leistungen für Krankenrücktransporte, Überführung/Bestattung und Kinderbetreuung ebenso wie die Gesundheitsleistungen, die Transparenz der Vertragsklauseln und die Regelung für Schäden durch Kernenergie, Pandemien und Krieg. Knapp die Hälfte der 88 Tarife erhielt die Höchstnote, während lediglich 5 schlechter als „befriedigend“ eingestuft wurden. Gegenüber vorherigen Tests von 2014 und 2015 hat sich das Ergebnis damit deutlich verbessert, obwohl manche Prüfkriterien verschärft wurden. „Hausaufgaben erfolgreich gemacht“, könnte man zusammenfassen.
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Krankenkassen-Bonusprogramme erhöhen nicht die Steuerlast der Versicherten

16.03.2017 | Krankenkassen-Bonusprogramme erhöhen nicht die Steuerlast der Versicherten

Mit sogenannten Bonusprogrammen geben viele Krankenkassen ihren Versicherten Anreize für ein gesundheitsbewussteres Verhalten und umfassendere Vorsorge. Wer entsprechende Maßnahmen ergreift und belegt, wird mit Bar- oder Sachprämien belohnt. Diese wurden von den Finanzämtern allerdings jahrelang von den absetzbaren Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen. Das heißt, dass die Kassenpatienten einen Teil der Zuschüsse quasi „hintenrum“ über höhere Steuerzahlungen selbst finanzieren mussten. Damit ist nun Schluss, nachdem der Bundesfinanzhof die Verrechnung von Beiträgen und Bonuszahlungen für unrechtmäßig erklärt hat, sofern die Boni nicht zur Grundabsicherung für den Krankheitsfall gehören. Die entsprechenden Zahlungen stellen nämlich keine Beitragsrückerstattung dar. Damit können die Krankenkassenbeiträge also voll absetzt werden, auch wenn die Krankenkasse Kosten für Bonusprogramme erstattet hat. Voraussetzung ist, dass der Versicherte die Ausgaben im Vorhinein aus eigener Tasche finanziert hat und die in Anspruch genommenen Maßnahmen nicht zum regulären Versicherungsumfang gehören.
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Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen

02.02.2017 | Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen

Anfang des Jahres trat das Zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Es sorgt für leicht verbesserte Leistungen und mehr Unterstützungsberechtigte. Zur Finanzierung wurde der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Damit ist es für viele Kassenpatienten allerdings nicht getan – denn jede vierte Krankenkasse hat überdies ihren Zusatzbeitrag angehoben. Die Spanne reicht nun von 0,3 bis 1,8 Prozent. Je nach Bundesland kann man also bis zu 1,5 Prozent seines Einkommens mit einem Wechsel sparen. Die unrühmliche Spitzenposition unter den teuren Kassen hat die BKK Vital inne, die ihren Zusatzbeitrag um 0,5 Prozent erhöhte. Bei ihr müssen die Versicherten nun insgesamt 16,4 Prozent zahlen. Ein Zehntelprozent weniger ist es beim letztjährigen „Spitzenreiter“ VIACTIV. Es folgen die DAK mit 1,5 Prozent Zusatz- und damit 16,1 Prozent Gesamtbeitrag sowie mit jeweils 1,4 bzw. 16,0 Prozent die securvita, IKK classic, BKK Pfalz und Bahn-BKK.
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Beiträge in gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Gleichschritt

08.12.2016 | Beiträge in gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Gleichschritt

Vor allem wegen der Niedrigzinsen müssen viele Privatversicherte 2017 merkliche Beitragsaufschläge hinnehmen. Aufgrund gesetzlicher Regelungen sind die Versicherer nämlich verpflichtet, nun „auf einen Schlag“ die Minizinsen der letzten Jahre und zugleich steigende Leistungsausgaben einzupreisen. Rund zwei Drittel der Privatversicherten werden im Schnitt rund 11 Prozent drauflegen müssen. In den Medien haben diese Prämienaufschläge für ein kleines Beben gesorgt. Ein langfristiger Vergleich zeigt jedoch, dass die Beiträge pro Versicherten sich annähernd synchron zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt haben. Während die Beitragseinnahmen pro Kassenpatient seit 2007 jährlich durchschnittlich um 3,2 Prozent stiegen, waren es bei den Privaten 3,0 Prozent. Herausgerechnet ist dabei der aus Steuern finanzierte Bundeszuschuss zur gesetzlichen Versicherung. Dass die Erhöhungen der privaten Versicherer regelmäßig Wellen schlagen, liegt vornehmlich daran, dass sie nicht so kontinuierlich wie in der gesetzlichen Kasse durchgeführt werden, sondern von Zeit zu Zeit nach Erreichen bestimmter vorgeschriebener Schwellenwerte.
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GKV-Zusatzbeitrag bleibt im Wahljahr 2017 offenbar stabil

22.11.2016 | GKV-Zusatzbeitrag bleibt im Wahljahr 2017 offenbar stabil

Der Schätzerkreis für die gesetzliche Krankenversicherung sieht in seiner Prognose für 2017 keinen Bedarf, den Zusatzbeitrag der Krankenkassen anzuheben. Damit könne dieser bei 1,1 Prozent verharren. Der Wert gilt allerdings nur für die Arbeitgeber – die Kassen können davon abweichen. Auch wenn das Bundesgesundheitsministerium dem Vorschlag noch zustimmen muss, kann es somit als wahrscheinlich gelten, dass die Kassenpatienten im nächsten Jahr weitgehend von Beitragserhöhungen verschont bleiben. Diese erfreuliche Nachricht ist indes nicht von Fundamentaldaten gedeckt, denn die Ausgaben steigen unverändert an. Kritiker wie die IG Metall hegen denn auch den Verdacht, dass politische Taktik bei der Entscheidung des Schätzerkreises eine Rolle gespielt habe: Die unabwendbaren Beitragssteigerungen sollen möglicherweise schlicht aus dem Bundestagswahlkampf herausgehalten werden. 2018 dürfte der Aufschlag dann umso deftiger ausfallen.
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