Es wirkt wie eine Reaktion auf die verheerenden Überschwemmungen von Mitte Juli, doch tatsächlich wurde die Reform schon vorher beschlossen und kürzlich bereits umgesetzt: Das ZÜRS-Geo-System, das die Hochwassergefährdung von mehr als 22 Millionen Gebäuden in Deutschland erfasst, wurde ergänzt.
Nun werden auch Extremniederschläge als Schadensrisiko einbezogen, wofür drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) geschaffen wurden. SGK 1 umfasst Gebäude, die am oberen Bereich eines Hangs oder auf einer Kuppe liegen und daher eine geringe Gefährdung aufweisen. Gebäude in der Ebene oder im unteren oder mittleren Bereich eines Hangs werden der SGK 2 zugeordnet, wenn kein Bach in der Nähe fließt. Für Gebäude in Tälern oder in Bachnähe gilt die höchste SGK 3. In dieser befinden sich mit 2,6 Millionen fast 12 Prozent aller erfassten Adressen. Zum Vergleich: Auf die beiden höchsten der vier Gefährdungsklassen von ZÜRS-Geo entfallen nur 1,5 Prozent der Gebäude.
ZÜRS Geo und die SGK unterstützen die Versicherer bei der Risikobewertung für Gebäude- und Inhaltsversicherungen.
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Die Preise für Wohnimmobilien haben bekanntermaßen in vielen Teilen Deutschlands ein Niveau erreicht, das mit den zu erwartenden Mieteinnahmen erst nach mehreren Jahrzehnten gedeckt werden kann. Die konkrete Jahresanzahl – Vervielfältiger genannt – ist ein zentrales Kriterium bei einer Kaufentscheidung. In manchen Gegenden Deutschlands bekommt man Mietwohnungen für das Zwölffache der Jahresnettokaltmiete (Sachsen-Anhalt), in anderen muss man das 75-Fache (Nordfriesland) berappen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Wertentwicklung einer Immobilie, die erheblich zur Gesamtrendite eines Investments beitragen kann.
Das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut hat Kaufpreisniveaus, Vervielfältiger und zu erwartende Wertsteigerung in allen Kreisen und kreisfreien Städten unter die Lupe genommen. Die besten Investitionschancen gibt es demzufolge in Teilen Niedersachsens (Landkreise Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Lüneburg, Osnabrück, Rotenburg/Wümme) und Schleswig-Holsteins (Herzogtum Lauenburg) sowie in einigen Kreisen in Hessen (Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Offenbach), Rheinland-Pfalz (Alzey-Worms, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim), Baden-Württemberg (Waldshut, Tuttlingen) und Bayern (Straubing-Bogen). Die Analysten verweisen allerdings auf Regulierungsrisiken infolge der Bundestagswahl, da die steigenden Mieten weit oben auf der politischen Aufgabenliste der neuen Regierung stehen dürften.
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Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), in der sich die Versicherungsmathematiker zusammengeschlossen haben, hat Berufsunfähigkeitsfälle der letzten 20 Jahre ausgewertet. Wie sich herausstellte, hat sich das Risiko, vorzeitig wegen Krankheit oder Unfall den Beruf aufgeben zu müssen, insbesondere für Frauen unter 40 Jahren erhöht – im Betrachtungszeitraum um mehr als 30 Prozent. Primär geht dieser Anstieg auf psychische Leiden zurück, die mittlerweile den Hauptgrund für einen erzwungenen verfrühten Ruhestand darstellen.
Insgesamt beklagen die Aktuare eine anhaltende Sorglosigkeit bei den Berufstätigen in Deutschland: „Die Menschen versichern ihr Smartphone, aber nicht ihre Arbeitskraft und damit ihre Existenzgrundlage“, bringt der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Herbert Schneidemann die Lage auf den Punkt und warnt eindringlich: „Ohne eine entsprechende Absicherung sind das für die meisten kaum zu kompensierende Einschnitte im Haushaltseinkommen, und für Alleinverdiener oder Singles kann das sogar den Ruin bedeuten.“ Im Jahr 2019 verfügten nur rund 17 Millionen der 45 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland über eine Invaliditätsabsicherung.
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Im Rückblick wirkt es fast prophetisch, was der Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Jörg Asmussen, am 8. Juli verlauten ließ: „Es hat sich erneut gezeigt, welch große Schäden Hagel und Starkregen innerhalb kürzester Zeit anrichten können.“ Damit bezog er sich auf die Unwetter, die im Juni im Südwesten Deutschlands Schäden von 1,7 Milliarden Euro verursacht haben – seit 2002 hatte es nur einmal eine kostspieligere Sturmserie gegeben. Erfasst sind allerdings nur versicherte Fälle, die tatsächlichen Schäden lagen deutlich höher. Asmussen warnte – im Einklang mit dem Gros der Klimaforscher – vor zunehmender Häufigkeit und Intensität solcher Extremwetterereignisse.
Nur eine Woche später bestätigten sich diese Befürchtungen auf schlimmste Weise, als Tief „Bernd“ mit Dauerregen und Überschwemmungen in Teilen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für eine Katastrophe sorgte, deren Ausmaß auch Pessimisten kaum für möglich gehalten hatten. Mehr als 170 Todesopfer sind nach jetzigem Stand zu beklagen.
Wie hoch der Sachschaden ausfallen wird, lässt sich noch nicht beziffern. Klar ist aber: Mehr als die Hälfte der Hausbesitzer ist auf staatliche Hilfen angewiesen, da sie nicht gegen Elementargefahren wie Starkregen und Hochwasser versichert sind. Diese Risiken sind von der Standard-Deckung einer Wohngebäudeversicherung nicht umfasst, sondern bedürfen einer erweiterten Naturgefahrenversicherung. Diskutiert wird nun, nicht zum ersten Mal, ob der Gesetzgeber eine solche Absicherung vorschreiben sollte.
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Durch den Boom der nachhaltigen Geldanlagen sind Privatanleger zunehmend mit Fachbegriffen und Kürzeln konfrontiert, die Struktur und Übersicht in der Produktlandschaft verschaffen sollen. Schließlich besteht alles andere als Einigkeit darüber, was Nachhaltigkeit überhaupt ist und sein sollte. Dies sind die fünf Begriffe, die Sie als nachhaltig orientierter Anleger kennen sollten:
ESG: Dieses wichtige Kürzel steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) und wird von vielen Marktteilnehmern mit Nachhaltigkeit gleichgesetzt. In welchen dieser Dimensionen ein Asset punktet und wie man das bemisst, unterscheidet sich allerdings sehr stark zwischen einzelnen Anbietern.
SDG: Die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) wurden vor sechs Jahren von den Vereinten Nationen verabschiedet und sollen bis 2030 erreicht werden. Wenn Unternehmen oder Projekte diesen Zielen – zum Beispiel „Keine Armut“, Geschlechtergleichstellung oder Klimaschutz – dienen, können sie also prinzipiell Nachhaltigkeit für sich beanspruchen.
Impact Investing: Am Impact (den Auswirkungen) interessierte Anleger und Projekte fokussieren auf alle Folgen des Handelns, auch abseits der Kerntätigkeit, um so Mensch und Umwelt gerecht zu werden.
Ein-/Ausschlussprinzip: Bei der Portfolio-Zusammenstellung kann das Prinzip gelten, nur Unternehmen einzubeziehen, die bestimmte (zum Beispiel ESG-)Nachhaltigkeitskriterien erfüllen (Einschlussprinzip); oder aber man definiert rote Linien, jenseits deren nicht investiert werden darf (etwa: keine Rüstung, kein Glücksspiel, keine fossile Energie etc.).
Greenwashing: Je gefragter nachhaltige Investments werden, desto größer die Versuchung für Unternehmen, sich einen grünen Anstrich zu geben. Auch notorische Umweltsünder schmücken sich beispielsweise gern mit „Nachhaltigkeitsberichten“. Anleger sind daher aufgerufen, selbst zu prüfen, ob wirklich so nachhaltig gehandelt wird wie behauptet.
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Die renommierte Ratingagentur Morgen & Morgen wertet seit einem Vierteljahrhundert alljährlich die Tariflandschaft der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) aus. Im Fokus stehen dabei Bedingungen (40 Prozent der Gesamtnote), Kompetenz (30), Beitragsstabilität (20) und Antragsfragen (10). In diesem Jahr standen ganze 566 Tarife bzw. Tarifkombinationen auf dem Prüfstand.
Wie zuletzt regelmäßig zeigt sich auch diesmal, dass die vermehrte Transparenz auf dem Markt für kontinuierliche Optimierung sorgt. So wurden 406 analysierte Tarife/Tarifkombinationen mit der Höchstbewertung von fünf Sternen ausgezeichnet, das entspricht 71 Prozent.
Zudem wurden die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit registriert: Der Anteil psychischer Leiden, seit Jahren der Hauptauslöser, ist erneut gestiegen und liegt nun bei rund 32 Prozent, gefolgt von Skelett- (20) und Krebserkrankungen (18). Daraus folgt, dass es schon lange nicht mehr vor allem die körperlich strapaziösen Berufe sind, deren Ausübung bis zum Rentenalter schwerfällt. Obwohl mehr als einer von fünf Erwerbtätigen berufsunfähig wird, halten die meisten Bundesbürger das Risiko für sich selbst für vernachlässigbar. Verbraucherschützer betonen indes einmütig: Eine private BU-Versicherung benötigt praktisch jeder und jede Berufstätige, denn die staatliche Absicherung ist kaum der Rede wert.
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Mögliche Nebenwirkungen und Folgeschäden von Impfungen beherrschen seit Monaten die Schlagzeilen. Viele Verbraucher fragen sich – und ihre Makler und Versicherer – deshalb, wie es um den (finanziellen) Schutz vor Impfschäden in der Unfallversicherung bestellt ist.
Generell stellt der Einschluss von Impfschäden die Ausnahme dar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Laut dessen Musterbedingungen sind „Gesundheitsschädigungen durch Heilbehandlungen und sonstige Eingriffe am Körper der versicherten Person vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“. Allerdings bilden die Musterbedingungen den Marktstandard immer nur mit Zeitverzögerung ab. Es gibt mittlerweile durchaus eine Vielzahl von Versicherern, die Impfungen explizit in den Deckungsumfang aufnehmen. Hier ist allerdings darauf zu achten, ob und welche Impfungen konkret in den Bedingungen genannt werden. Die Immunisierung gegen Covid-19 ist bislang nur bei einer Handvoll Anbieter explizit aufgeführt oder über eine nachträgliche Erweiterung versicherbar.
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Im Zuge der Corona-Pandemie haben viele Bundesbürger ihr Herz für Haustiere (wieder)entdeckt und sich Hund, Katze oder Wellensittich zugelegt. Um rund eine Million stieg die Zahl der Tiere in deutschen Haushalten 2020. Versicherungsschutz sollte dabei nicht auf der Strecke bleiben, denn insbesondere Hunde können kostspielige Schäden verursachen. Ein typisches Beispiel: Der Vierbeiner beißt einen Handwerker, der in der Wohnung etwas erledigt. Dann kommen zu den Behandlungskosten und dem Schmerzensgeld eventuell noch Verdienstausfälle, die zu ersetzen sind. Ein paar Tausend Euro sind da schnell weg. Noch teurer kann es werden, wenn ein Hund unvermittelt auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung springt in solchen Fällen ein. Empfehlenswerte Tarife gibt es für etwa 45 bis 60 Euro Beitrag pro Jahr.
Ebenfalls kostspielig kann die tierärztliche Versorgung von Hund, Katze, Pferd & Co. werden. Neben der Haftpflicht- kann sich daher auch eine Tierkrankenversicherung lohnen, die schon für unter zehn Euro pro Monat zu haben ist. Die tariflichen Leistungsinhalte unterscheiden sich jedoch teilweise stark, sodass dem Abschluss ein fachkundiger Vergleich vorausgehen sollte.
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Damit ein Unfallschaden von der Versicherung reguliert wird, muss er prinzipiell von „feststellungsbereiten Personen“, sprich Polizisten, dokumentiert werden. Diese können allerdings nicht immer zeitnah zum Unfallort kommen, weshalb sich häufig die Frage stellt, wie lange man als Unfallbeteiligter warten sollte. Reicht eine Stunde? Oder doch lieber zwei oder drei? Immerhin droht bei einer falschen Entscheidung nicht nur der Verlust des Versicherungsschutzes, sondern eventuell sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen Unfallflucht.
Das OLG Dresden urteilte in dieser Frage jetzt: Es kommt drauf an. Im verhandelten Fall hatte sich die Versicherung geweigert, den Schaden zu begleichen, weil der Versicherte nicht auf die Polizei gewartet hatte. Dieser war in eine Leitplanke gerutscht und nach einem kurzen Halt sofort weitergefahren. Die Richter verdonnerten den Versicherer dennoch zur Leistungspflicht. Das Verhalten des Fahrers sei gerechtfertigt, da sich der Unfall nachts ereignete, während ein Sturm toste. „Die Angemessenheit der Wartezeit ist abhängig von dem voraussichtlichen Eintreffen feststellungsbereiter Personen, dem Grad des Feststellungsinteresses der Berechtigten und dem Interesse des Unfallbeteiligten, die Unfallstelle zu verlassen“, heißt es im Urteil.
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